Bauschuttrecycling
Bauschuttrecycling / Aufbereitung von unbelastetem Bauschutt und Straßenaufbruch BImSchG – Genehmigung vom 30.07.2003 bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich

 

Zugelassene Stoffe, die in der Anlage zu Recyclingbaustoffen aufbereitet werden:
170101 170102 170103 170107
Beton
Fliesen, Keramik
Ziegel
Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik
mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
       
Unbelasteter Straßenaufbruch
170302 170504 170506 170904
Bitumengemische
mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen
Boden und Steine
mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen
Baggergut
mit Ausnahme desjenigen, welches unter 170505 fällt
gemischte Bauabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen
(keine Baustellenabfälle)